Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176 & Wartung von Spielgeräten und Klettergeräten

Als zertifizierter Fachbetrieb führen wir die regelmäßige Prüfung, Wartung und Inspektion von Spielplätzen, Spielgeräten, Klettergeräten und Außenanlagen in Kindergärten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen gemäß DIN EN 1176, DIN EN 1177 und DGUV Information 202-022 durch.
Unsere Prüfungen gewährleisten Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Rechtskonformität – für öffentliche, gewerbliche und private Spielplätze.

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DGUV-Prüfung 202-044

Prüfprotokoll & Dokumentation

Unsere Öffnungszeiten

08:00 – 18:00 Uhr

Prüfung und Wartung von Spielplatz- und Klettergeräten nach DIN EN 1176

Spielplätze, Klettergeräte und Außenanlagen sollen für Kinder sichere Orte zum Spielen und Entdecken sein. Damit keine Verletzungsgefahr entsteht, müssen Spielanlagen regelmäßig kontrolliert, gewartet und dokumentiert werden. Besonders in Kindergärten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen ist eine fachgerechte Prüfung unerlässlich, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Geräte langfristig zu gewährleisten.

Warum regelmäßige Prüfungen so wichtig sind

Auf Spielplätzen und in Außenanlagen wirken täglich unterschiedliche Belastungen – durch Witterung, Nutzung oder Vandalismus. Ohne regelmäßige Wartung können Schrauben sich lockern, Fundamente instabil werden oder Materialien verschleißen. Eine systematische Kontrolle sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt und beseitigt werden, bevor ein Unfall passiert.

Gesetzliche Grundlage und Normen

Die wichtigsten Vorschriften für die Spielplatzkontrolle und Prüfung von Spielplatzgeräten sind in der DIN EN 1176 festgelegt. Sie beschreiben die Anforderungen an Aufbau, Kontrolle und Instandhaltung von Spiel- und Kletteranlagen. Ergänzend regelt die DIN 79161 die Qualifikation von Sachkundigen, die für diese Prüfungen zugelassen sind.

Unsere Fachkräfte führen alle Prüfungen nach diesen Normen durch und dokumentieren die Ergebnisse gemäß den gesetzlichen Anforderungen – für rechtssichere und sichere Spielbereiche.


Arten der Prüfungen

Je nach Zustand und Nutzung der Anlage werden verschiedene Prüfungsarten unterschieden:

1. Kontrolle bei Neuinstallationen oder Änderungen

Neue oder wesentlich veränderte Spielgeräte und Kletteranlagen müssen vor der Abnahme und Inbetriebnahme durch eine sachkundige Person überprüft werden. Dabei wird kontrolliert, ob alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, die Stabilität gegeben ist und keine Gefahrenstellen vorhanden sind. Das Ergebnis dieser Erstprüfung wird dokumentiert und dauerhaft archiviert.

2. Sichtkontrolle

In Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen wird die einfache Sichtkontrolle meist vom pädagogischen Personal oder einer beauftragten Person durchgeführt. Sie dient dazu, offensichtliche Schäden, Vandalismus oder Verschmutzungen täglich oder wöchentlich festzustellen. Wichtig ist, dass die beauftragte Person zuvor in die Aufgabe eingewiesen wurde.

3. Funktionskontrolle

Diese Kontrolle sollte etwa alle drei Monate stattfinden. Sie überprüft die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Geräte. Dazu gehören: Bewegliche Teile, Befestigungen, Fallschutz, Bodenfreiheit, Abnutzung und sichtbare Schäden. Die Inspektion erfolgt durch eine qualifizierte Fachkraft.

4. Jährliche Hauptuntersuchung

Mindestens einmal im Jahr wird eine umfassende Hauptprüfung durch eine sachkundige Person nach DIN EN 1176 durchgeführt. Sie beinhaltet:

  • Kontrolle des Gesamtzustands der Anlage, Fundamente und Fallschutzmaterialien,
  • Überprüfung auf Verschleiß, Verrottung und Standfestigkeit,
  • Kontrolle der Fangstellen und Befestigungen,
  • Beurteilung der durchgeführten Reparaturen oder nachgerüsteten Teile.

Alle Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert, Mängel fachgerecht bewertet und notwendige Maßnahmen festgelegt. Wenn gravierende Sicherheitsmängel festgestellt werden, kann die Nutzung der Geräte vorübergehend eingeschränkt oder gesperrt werden, bis die Reparatur erfolgt ist.


Sicherheit in Kindergärten und Schulen

Gerade in Kindergärten tragen die Betreiber eine besondere Verantwortung. Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, muss die Einrichtungsleitung unverzüglich informiert werden. Wenn Mängel nicht sofort behoben werden können, muss der betroffene Bereich abgesperrt oder das Gerät vorübergehend außer Betrieb genommen werden.

Unsere Prüfungen bieten Kindergärten, Schulen, Vereinen und Kommunen die Sicherheit, dass alle Anlagen den aktuellen Normen entsprechen und Kinder unbeschwert spielen können.


Abnahme von Spielgeräten in Kindergärten

Die Abnahme neuer Spielgeräte in Kindergärten ist ein besonders sensibler Schritt, da hier die Sicherheit kleiner Kinder im Mittelpunkt steht.
Vor der ersten Nutzung werden alle Geräte nach DIN EN 1176 von einer sachkundigen Person geprüft. Dabei werden Stabilität, Montage, Fallschutz, Bodenfreiheit und mögliche Fangstellen kontrolliert.
Nur wenn alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, darf die Anlage offiziell freigegeben und von den Kindern genutzt werden.
Eine dokumentierte Abnahme ist zugleich die Grundlage für spätere Wartungs- und Kontrollintervalle.

Spielplatzprüfung Kosten

Die Kosten für eine Spielplatzprüfung hängen von der Größe der Anlage, der Anzahl der Geräte und dem Prüfaufwand ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.


Fazit

Regelmäßige Spielplatzprüfungen nach DIN EN 1176 gewährleisten langfristig sichere Spielräume. Sie beugen Unfällen vor, verlängern die Lebensdauer der Geräte und sichern die Rechtssicherheit für Betreiber.

Ob öffentliche Spielplätze, Schulhöfe oder Kindergärten – eine fachgerechte Wartung und Prüfung ist die Grundlage für sicheres Spielen und zufriedene Eltern.

Sicherheitsstandards und rechtliche Vorgaben

Die Sicherheit von Spielplätzen, Spielgeräten oder Klettergeräten ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Betreiber, Gemeinden, Schulen, Kitas und Vereine sind gemäß der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig prüfen und warten zu lassen.
Die Grundlage bilden die folgenden Gesetze, Vorschriften und Normen:

  • DGUV Information 202-022 – beschreibt die sicherheitstechnische Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Klettergeräten, Spielplätzen und Spielgeräten.
  • DIN EN 1176 – legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Spielgeräte fest.
  • DIN EN 1177 – regelt die Anforderungen an stoßdämpfende Bodenbeläge unter Spielgeräten (Fallschutz).
  • DIN 18034 – behandelt Planung, Bau und Betrieb von Spiel- und Freiflächen.
  • DIN 79161 (Teil 1 & 2) – definiert die Qualifikation und Ausbildung von sachkundigen Prüfern für Spielplatzgeräte.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – regelt die Verantwortung des Betreibers für den sicheren Zustand von technischen Anlagen.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – fordert den sicheren Betrieb von Geräten, um Unfälle zu vermeiden.

Unsere Prüfungen und Dokumentationen erfolgen rechtskonform und nachvollziehbar, damit Betreiber ihrer Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle sicher nachkommen können.

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten

  • Zertifizierte Prüfer nach DIN 79161 und TRBS 1203.
  • Dokumentation nach DGUV 202-022 mit Fotos und Mängelliste.
  • Langjährige Praxis bei öffentlichen und privaten Spielplätzen.
  • Kurze Wartezeiten, klare Abläufe, transparente Kosten.
  • Regelmäßige Wartung schützt Kinder und verringert Haftungsrisiken.

Unsere Spielplatzprüfungen erfolgen gemäß den aktuellen Sicherheitsnormen und gesetzlichen Vorgaben. So stellen wir sicher, dass Ihre Spielanlagen dauerhaft sicher, funktionstüchtig und kindgerecht bleiben – mit klarer Dokumentation und transparentem Service.

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Spielplatz im Kindergarten – regelmäßige Prüfung und Wartung nach DIN EN 1176 und DGUV 202-022

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Haben Sie Fragen?

Wir unterstützen Sie bei Wartung und DGUV-Prüfung von Spielplätzen, Außenanlagen, Spielgeräten und Klettergeräten – auch in Kindergärten und Schulen.

E-Mail: info@sportwartung.de
Tel.: +49 1556 3912052

Prüfung anfragen

Laut DIN EN 1176 ist mindestens einmal jährlich eine Hauptinspektion erforderlich. Zusätzlich sollten regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen durch geschultes Personal erfolgen.

Nur befähigte Personen mit Ausbildung nach DIN 79161 und TRBS 1203 dürfen sicherheitstechnische Prüfungen an Spielgeräten durchführen.

Geprüft werden Spielgeräte, Fundamente, Verbindungselemente, Fallschutzflächen sowie die allgemeine Verkehrssicherheit der Anlage.

Die wichtigsten sind DIN EN 1176 (Spielgeräte), DIN EN 1177 (Fallschutz) und DGUV 202-022 (Betrieb & Wartung).

Regelmäßige Prüfungen und Wartung vermeiden Unfälle, verlängern die Lebensdauer der Geräte und schützen Betreiber vor Haftungsrisiken.

Nach jeder Prüfung erhalten Sie einen detaillierten Prüfbericht mit Fotos, Mängelliste und Handlungsempfehlungen, damit Sie alle Anforderungen der DGUV erfüllen.

Der Betreiber oder Eigentümer der Anlage – also Kommunen, Schulen, Kitas oder Vereine – trägt die Verantwortung für die regelmäßige Sicherheitsprüfung.

Die Kosten hängen von der Größe und Anzahl der Geräte ab. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles, unverbindliches Angebot.

Wir informieren Sie sofort und bieten auf Wunsch Reparatur oder Wartung durch unser geschultes Fachpersonal an – schnell und rechtssicher.

Ja, wir prüfen sowohl öffentliche als auch private Anlagen, z. B. Spielplätze in Wohnanlagen, Hotels oder Kindergärten.

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